Unterstützungskasse

Wie die Pensionszusage ist die Unterstützungskasse grundsätzlich eine gute Wahl, wenn die Versorgung über eine Direktversicherung nicht ausreicht. Es gibt pauschaldotierte und rückgedeckte Unterstützungskassen, wobei i.d.R. nur die rückgedeckte Unterstützungskasse in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zum Einsatz kommt. Dennoch haben auch die pauschaldotierten Unterstützungskassen ihre Existenzberechtigung und Charme, wenn man die gesetzlichen-, steuer- und betriebswirtschaftlichen Grundsätze beachtet.

Die Unterstützungskasse zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sie

  1. i.d.R. kein Bilanzausweis fordert oder Bilanzberührung hat.
  2. auch für kleine Betriebe geeignet ist.
  3. keiner Beitragsbegrenzung unterliegt und damit auch höhere Anwartschaften finanziert und Rentenlücken geschlossen werden können.
  4. nur konstante oder steigende Beiträge hat.
  5. ein steuerbegünstigtes Kapitalwahlrecht im Rentenalter bietet.

Neben den zuvor genannten Vorteilen gibt es selbstverständlich auch einige Nachteile, wie z.B. die Kosten für die Insolvenzsicherung, die wir Ihnen im Beratungsgespräch gern erörtern. Ebenso gehört die Angebotserstellung sowie die Erläuterung der unterschiedlichen Anlageformen der klassischen, indexorientierten oder Investmentfondslösung zur Beratung dazu. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, um die Vorteile der Unterstützungskasse für Ihre wertvollen Mitarbeiter sowie für Ihr Unternehmen als Steuerungsinstrument kennen zu lernen.

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