Tagegeld-Versicherung

Die Arbeitskraft ist der wertvollste Besitz, die wichtigste Einkommensquelle. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit hat i.d.R. jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Private Krankenversicherung (PKV) die Lohnfortzahlung in Form eines Krankentagegeldes. Doch insbesondere bei der GKV gibt es bei den meisten Arbeitnehmern erhebliche Lücken.

Die Krankengeldleistung der GKV beträgt 70% des Bruttogehalts bis zur Bemessungsgrenze. Das Krankengeld darf jedoch 90% des Nettoeinkommens (Nettolohn bzw. Nettogehalt) nicht übersteigen. Durch die Beitragsbemessungsgrenze ist Krankengeldleistung der GKV damit bei 3.281,25 EUR mtl. / 109,38 EUR kalendertäglich begrenzt. Das Krankentagegeld wird bei Personen, die arbeitslosen-, renten- und pflegeversichert sind noch gekürzt, so dass max. lediglich 2.886,25 EUR pro Monat bzw. 96,22 EUR täglich zur Auszahlung kommen.

Durch die vorgenannten Begrenzungen (Beitragsbemessungsgrenze, 70%/90%-Regel) hat Jeder eine Versorgungslücke, wenn er länger als 6 Wochen krank ist. Nicht nur die Gutverdiener haben große Lücken, sondern auch kleine Einkommen wie z.B. bei einem Nettoeinkommen von 1.200 € mtl. ergeben sich Einbußen von mithin 250 € monatlich.

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